Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) fördert die Energieberatung für Wohngebäude mit 80% Zuschuss. Das bedeutet, der Eigenanteil für Beratene liegt bei einem Ein- oder Zweifamilienhaus je nach Aufwand bei lediglich 260€ bis 350€.
Diese Beratung beinhaltet:
- Komplette Erfassung des Hauses: Abmessungen, Aufbau der Wände, Dächer und Fenster, Anlagentechnik inkl. Heizung und Heizkörper, andere Anlagentechnik sowie dem bisherigen Verbrauch an Heizenergie
- Beratungsgespräch über die Kundenwünsche und Möglichkeiten, das Haus energetisch zu modernisieren und zu verbessern
- Entwicklung eines Konzeptes, um entweder Schritt für Schritt oder in einem Zug das Haus auf den Stand eines zeitgemäßen Energie-Effizienzhauses zu bringen.
- Erstellung eines sogenannten individuellen Sanierungsfahrplanes (iSFP), in dem die Ergebnisse der Datenerfassung, der Beratung sowie das Sanierungskonzept ausführlich dargestellt sind.
Der Umfang dieser Beratung ist durch das BAFA genau festgelegt. Weiterführende Informationen dazu finden sich auf der Webseite des BAFA unter:
Wie läuft die Energieberatung nach BAFA ab?
Sobald der Kunde die Beratung beauftragen möchte, beantragt der Energieberater die Förderung für die Beratung bei BAFA. Dadurch kommt aber noch kein Vertrag zwischen Berater und Beratenem zustande. Leistungen vor Bewilligung der Förderung müssten, wenn gewünscht, zusätzlich beauftragt werden. Hat das BAFA die Förderung bewilligt, kann die Beratung beginnen. Jetzt wird ein Beratungsvertrag abgeschlossen.
Ein Vor-Ort Termin zur Datenaufnahme und einem Beratungsgespräch ist der erste Schritt. Für diesen Termin ist es wichtig, dass alle vorhandenen Unterlagen (Bauantrag, Architektenpläne, Energieverbrauchsrechnungen) vom Beratenen bereitgehalten werden. Der Aufbau des Gebäudes (vor allem komplizierte Formen der Außenhülle) bestimmt entscheidend die Dauer dieses Vorgangs.
Im nächsten Schritt erstellen die Energieeffizienz-Expert*innen einen umfassenden, schriftlichen Beratungsbericht. Darin wird der energetische Ist-Zustand des Gebäudes und der Heizungsanlage beschrieben und Schwachstellen benannt. Zudem enthält das Dokument umfassende Vorschläge zu Maßnahmen für ein KfW-Effizienzhaus und Angaben zur Wirtschaftlichkeit. In der Regel wird dann in einem persönlichen Gespräch erörtert, welche Maßnahmen umgesetzt werden könnten. Zudem erklärt der Bericht, welche Fördermittel es dafür gibt.
Gut zu wissen: Diese Beratung ist absolut unverbindlich – auch bei einer Förderung. Sie verpflichtet den/die Beratenen nicht dazu, die vorgeschlagenen Maßnahmen umzusetzen.
Wer wird gefördert?
Das Angebot einer Energieberatung für Wohngebäude richtet sich an folgende Zielgruppen:
Eigentümer von Wohgebäuden
Wohnungseigentümergemeinschaften
Nießbrauchberechtigte
Mieter/Pächter
Eine geförderte Energieberatung können Sie nur in Anspruch nehmen, wenn
Ihr Gebäude in Deutschland steht,
der Bauantrag für das Wohngebäude mindestens zehn Jahre zurückliegt,
das Gebäude überwiegend dem Wohnen dient.
Zur Energieberatung nach BAFA können optionale Leistungen beauftragt werden:
- Ausstellung eines Energieausweises*
- Thermografische Untersuchung, d.h. Einsatz einer Wärmebildkamera, um Schwachstellen in der Dämmung zu finden
- Schimmelvorsorge mittels Raumklimamessung und Taupunktrechnung im Wandaufbau
*) Wohngebäude können einen Energieausweis basierend auf dem tatsächlichen Verbrauch erhalten, wenn ihr Bauantrag nach dem 01.11.1977 gestellt wurde oder sie bereits nach den Anforderungen der Wärmeschutzverordnung von 1977 saniert wurden. Ältere Wohngebäude ohne Sanierung müssen einen rechnerischen Bedarfsausweis erhalten.
Wie wird die Energieberatung beauftragt?
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